Für mehr Klarheit und Vertrauen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. April 2021 die bis dahin in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken verwendeten Klauseln zur Änderung von Bedingungstexten und Entgelten für unwirksam erklärt. Die Banken benötigen zur Fortführung der Geschäftsbeziehung die aktive Zustimmung zu den aktuellen Geschäftsbedingungen.

Was bedeutet dies für Sie?

  • Änderungen von Bedingungen per Zustimmungsfiktion sind nur in den in Nr. 1 Abs. 2 unserer AGB genannten Ausnahmefällen möglich.
  • Entgeltänderungen werden nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung wirksam. Alle sonstigen vertraglichen Vereinbarungen mit Ihnen bleiben unverändert. 
  • Wir benötigen Ihre Zustimmung, damit wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen fortführen können.

Aktive Zustimmung erteilen – so geht's: 

Wir haben Ihnen bereits die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis zu aktuell gültigen Entgelten" zugestellt. In den Bedingungen sind lediglich die Klauseln für Vertragsänderungen mittels Zustimmungsfiktion aufgrund der Vorgaben der erwähnten BGH-Entscheidung neugefasst worden. Wir bitten Sie um Ihre aktive Zustimmung, die Sie folgendermaßen erteilen können:

QR-Code

Per QR-Code*

Scannen Sie den QR-Code aus dem Brief, dann landen Sie online auf Ihrer persönlichen Zustimmungsseite.


Telefonisch

Rufen Sie uns gerne an unter 0441 221-2522 und geben Sie uns Ihre Zustimmung telefonisch durch.

Brief

Postalisch

Senden Sie das Formular aus dem Brief an: Oldenburgische Landesbank AG, Postfach 2607, 26016 Oldenburg

Standort

In Ihrer Filiale vor Ort

Gerne können Sie Ihre Zustimmung auch persönlich an einem unserer Standorte erteilen.

Antworten auf die drei wichtigsten Fragen

Für Neukunden bzw. neu abgeschlossene Produkte: bereits seit 09/2021. Für Bestandskunden ab 01.04.2022 (Sie als Kunde müssen mindestes 2 Monate Zeit haben, um sich inhaltlich mit den neuen Bedingungen beschäftigen zu können.)
Die bisherige „Zustimmungsfiktion“ (die Bank veröffentlicht neue AGB oder Sonderbedingungen und diese gelten automatisch, falls Sie Ihnen nicht innerhalb von 2 Monaten aktiv widersprechen) wurde rechtlich für ungültig erklärt. Ab sofort ist immer eine aktive Zustimmung des Kunden zu den neuen AGB bzw. den Sonderbedingungen notwendig.
Die bisherigen AGB sind nicht mehr zulässig und in der Folge ungültig.

*Die Zustimmung per QR-Code ist nur für Privatkunden möglich.