STIFTUNGEN
Bei der Gründung einer Stiftung steht Ihre Idee im Mittelpunkt. Eine Idee, die Ihnen als Stifter ganz besonders am Herzen liegt und Ihnen ein Anliegen ist. Zur Verwirklichung dieser Idee stellen Sie einen Teil Ihres Vermögens für einen gemeinnützigen Zweck zur Verfügung.
- die Festlegung des Stiftungszweckes,
- die Bedeutung der steuerlichen Auswirkungen,
- die Festlegung der Höhe des Stiftungsvermögens,
- die Erstellung der Stiftungssatzung,
- die Beantragung der Anerkennung und
- die laufende Stiftungsverwaltung.
Unser eigens dafür eingerichtetes Kompetenz-Center berät Sie bei allen organisatorischen Fragen – bis hin zur Mitarbeit im Stiftungsvorstand oder Kuratorium.
Sie legen fest, ob diese Planung Ihnen allein vorbehalten bleibt oder bewusst die Erben beteiligt werden sollen.
Wir prüfen, ob Ihr Testament unter den aktuellen Aspekten des Erbrechts und des Steuerrechts eine Optimierung erfahren sollte.