Pflichthinweis gem. Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)
Alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen gem. §1, 1b KWG sind durch die Institutsvergütungsverordnung verpflichtet, zumindest auf ihrer Internetseite Ausführungen zu ihren Vergütungssystemen zu veröffentlichen.
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